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Zur politischen Entwicklung des Steuerrechts

Prodinger2026-03-11T17:45:09+01:00März 2026|

Zur politischen Entwicklung des Steuerrechts

Seit der Dreierkoalition aus ÖVP, SPÖ und Neos 2025 zeigen viele aus dem Finanzministerium kommenden neuen Gesetze eine eindeutige Handschrift:

So wurde etwa ein eigener Umwidmungszuschlag für die Veräußerung von Grundstücken eingeführt. Dieser bedeutet, dass zunächst der Gewinn aus der Veräußerung eines (umgewidmeten und daher wertvollen) Grundstücks zu ermitteln ist, dann aber dieser Gewinn um 30 % zu erhöhen ist. Es wird also mehr versteuert, als man überhaupt verdient hat. Nach einem meiner Beiträge könnte dies als Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip verfassungswidrig sein.

Ebenso wurden bei der Grunderwerbsteuer neue Regeln für die Übertragung von Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften eingeführt. Damit werden Verkäufe von Unternehmen deutlich verteuert und erschwert. Ein völlig unnötiger Schlag gegen den Wirtschaftsstandort Österreich, der noch dazu kaum Geld bringen wird. Zurück geht die Neuregelung auf eine 2022 von der Arbeiterkammer in Auftrag gegebene Studie. Das Geld der Arbeitnehmerinnen wird also zur Bekämpfung von Unternehmen ausgegeben.

Oftmals wird auch die Abschaffung der Pendlerförderung gefordert. Eine Förderung für Pendler gibt es aber nicht. Vielmehr wird der Aufwand, den Pendler haben, um zur Arbeitsstätte zu gelangen, abgegolten. Auch dies entspricht dem Leistungsfähigkeitsprinzip.

Ab 2026 gibt es bei der Vermietung von Luxuswohnungen (Kosten über EUR 2.000.000) keinen Vorsteuerabzug mehr. Auch damit wird die Wirtschaft nur behindert. Eine gehobene Wohnung in bestimmten Landeshauptstätten erreicht bald mal dieses Preisniveau. Noch dazu ist nach wie vor nicht klar, ob der genannte Wert inklusive oder exklusive Umsatzsteuer zu verstehen ist. Interessant dazu: Die Neuregelung wurde im Betrugsbekämpfungsgesetz umgesetzt. Noch besser, in einem Interview hat der Finanzminister die Regelung mit dem notwendigen Kampf gegen Steuerbetrüger begründet. Merke: Unternehmer, die auf Basis des Unionsrechts und des UStG, ausgelegt durch EuGH und VwGH, den Vorsteuerabzug zu Recht erhalten, sind nach Meinung des Finanzministers Betrüger.

Was ist die Gemeinsamkeit dieser Regelungen: Sie lassen sich wohl nur durch Klassenkampf erklären. Seltsam allemal.

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