Zum Inhalt springen
Dr. Christian Prodinger Logo
  • Deutsch
  • English
  • KANZLEI
  • LEISTUNG
  • KOLLEGENBERATUNG
  • SEMINARE
  • PUBLIKATIONEN
  • STEUERNEWS
  • BLOG
  • KONTAKT
  • Deutsch
  • English
  • Zeige grösseres Bild

Veräußerung eines Gesellschaftsanteils an einer Personengesellschaft

Prodinger2022-07-14T19:52:53+02:00Juli 2022|

Informieren Sie sich bei uns, bevor Sie Anteile an einer Personengesellschaft verkaufen, da in diesem Zusammenhang komplexe steuerliche Fragen auftreten können und durch optimale Gestaltung unter Umständen die Grunderwerbsteuer vermieden werden kann.

In einer aktuellen Entscheidung bestätigte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), dass Beteiligungen an betrieblich tätigen wie auch an bloß vermögensverwaltenden Personengesellschaften (zB OG, KG, GmbH & Co KG) ertragsteuerlich nicht als eigene Wirtschaftsgüter gelten, sondern die aliquote Beteiligung an jedem Wirtschaftsgut der Personengesellschaft repräsentieren. Somit stellt die Veräußerung einer Beteiligung eine anteilige Veräußerung der einzelnen Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft dar.

Begünstigungen für Veräußerungsgewinn

Ist nun eine Liegenschaft im Eigentum der Personengesellschaft, wird mit der Veräußerung des Gesellschaftsanteils durch einen Gesellschafter dessen aliquote Beteiligung an dieser Liegenschaft veräußert. Handelt es sich bei der Personengesellschaft aus steuerlicher Sicht um eine Mitunternehmerschaft und optiert der Steuerpflichtige für sämtliche Grundstückseinkünfte zur Regelbesteuerung nach dem Tarif, sind auch die im Zuge der Mitunternehmeranteilsveräußerung realisierten Grundstückseinkünfte Teil des Veräußerungsgewinns. Für solche Veräußerungsgewinne stehen unter bestimmten Voraussetzungen drei Begünstigungen (Freibetrag iHv € 7.300, Verteilung des Gewinns auf drei Jahre oder halber Durchschnittssteuersatz) zur Verfügung. Vor allem der halbe Durchschnittssteuersatz kann steuerlich vorteilhaft sein und liegt zumeist unter dem pauschalen ImmoESt-Satz von 30%.

Hinweis
Eine Personengesellschaft, die ausschließlich eigenes Kapitalvermögen oder eigenes unbewegliches Vermögen nutzt, ist vermögensverwaltend tätig und hat daher keine betrieblichen Einkünfte; sie ist daher keine Mitunternehmerschaft.
Zu beachten ist, dass im Falle der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften die Begünstigungen des Veräußerungsgewinns nicht anwendbar sind, da die Bestimmung nur auf die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an Mitunternehmerschaften Anwendung findet.

Allerdings ist zu beachten, dass durch eine solche Anteilsübertragung auch Grunderwerbsteuer ausgelöst werden kann. Bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften wird Grunderwerbsteuer in zwei Fällen ausgelöst.

  • Wenn sich in der Gesellschaft ein Grundstück befindet und sich der Gesellschafterbestand so ändert, dass innerhalb von fünf Jahren mindestens 95% der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen.
  • Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück, so löst die Vereinigung oder Übertragung von 95% der Anteile an der grundstücksbesitzenden Gesellschaft in der Hand des Erwerbers allein oder in der Hand einer Unternehmensgruppe einen grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgang aus.

KONTAKT
TEL.: (+43-1) 319 80 68-0
office@christianprodinger.com
Liechtensteinstraße 20/12
1090 WIEN

Parken:
Bitte beachten Sie, dass im gesamten 9. Bezirk Kurzparkzone ist. Eine öffentliche Tiefgarage steht Ihnen auf der Liechtensteinstraße Höhe Bauernfeldplatz, ca. 150 m stadtauswärts von der Kanzlei gelegen, zur Verfügung.

öffentliches Verkehrsnetz:
Mit den U-Bahnlinien U2 und U4, den Straßenbahnlinien D und 37, 38, 40, 41, 42, 43, 71 sowie der Autobuslinie 40A bestens erreichbar.

©2018 | IMPRESSUM
Page load link
×
Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
Nach oben